Die Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission hat die endgültige Version einer Studie über die Möglichkeiten zur Reduzierung der Umweltverschmutzung durch Amalgam und Batterien veröffentlicht. Die BZÄK wie auch der Council of European Dentists (CED) und die KZBV werten die Ergebnisse als kritisch.
Durchgeführt wurde die Studie durch die französische Firma BIO Intelligence Service (BIOIS). Die Autoren geben verschiedene Handlungsoptionen, um die Gefährdung der Umwelt durch Quecksilber zu reduzieren.
Als erste Option sehen sie eine strengere Umsetzung der bestehenden EU-Vorschriften im Abfallbereich, vor allem mit Blick auf die zwingende Einführung von Amalgamabscheidern in zahnärztlichen Praxen.
Die zweite Option sieht einen stärkeren Druck seitens der EU auf die Mitgliedstaaten vor, die bestehenden nationalen Rechtsvorschriften zum Umgang mit zahnärztlichem Amalgam zu verschärfen und verstärkt alternative Füllmaterialien zu verwenden.
Gefährdung der Umwelt soll unterbunden werden
Die weitreichende dritte Option sieht laut Studie ein europaweites Verbot von zahnärztlichem Amalgam vor, das juristisch durch eine Änderung der bestehenden EU-Chemikalienverordnung REACH umgesetzt werden könnte.
Idealerweise sollte diese Änderung bis 2013 in Kraft treten und nach einer fünfjährigen Umsetzungsphase bis 2018 verwirklicht werden.
Was den zahnärztlichen Bereich betrifft, würde laut Aussagen der Autoren nur eine Kombination aus Option 1 und Option 3 ausreichen, um die Gefährdung der Umwelt durch zahnärztliches Amalgam effektiv zu unterbinden.
Im Sommer 2011 wurde mit der Erarbeitung der Untersuchung begonnen. Am 26. März 2012 wurde in Brüssel der vorläufige Entwurf der Studie erstmals vorgestellt . Schon damals zeigten sich BZÄK und CED kritisch.
Studie hat keine bindende Wirkung
Auch die endgültige Fassung weist nach einer ersten Einschätzung der zahnärztlichen Organisationen Unstimmigkeiten hinsichtlich der Aussagen zu Kosten oder zur zahnärztlichen Therapie auf. Das Papier folge ganz klar einer politischen Vorgabe.
Auch die KZBV sieht die Studie kritisch, vor allem hinsichtlich möglicher Konsequenzen für die vertragszahnärztliche Versorgung. Die Studie wird jetzt in den entsprechenden Gremien analysiert und aufgearbeitet.
Die Studie selbst hat keine bindende Wirkung, die Überlegungen darin dürften aber nach Einschätzung der BZÄK die EU-Kommission beeinflussen. BZÄK/KZBV
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Quelle: zm-online.de / Zahnärztlich Mitteilungen – TNachrichten – Redaktion – 24.07.2012