Einschränkung oder Verbot von Amalgam als Zahnfüllungsmateria
Ein luxemburgischer Parlamentarier des Europäischen Rates hat die folgende Resolution eingebracht:
„Einschränkung oder Verbot von Amalgam als Zahnfüllungsmaterial“, welcher am 27. Mai 2011 durch die parlamentarische Versammlung des Europarats angenommen wurde. Darin heißt es:
1. Amalgam ist eine Gefahr für die Gesundheit: „… Amalgam ist die wichtigste Quelle der Quecksilberbelastung in den entwickelten Ländern und schädigt u.a. den Embryo, den Fötus (durch die Plazenta) und Kinder (beim stillen). Die Belastung durch Quecksilber kann die Gesundheit von Patienten und Zahn ärztlichen Personal gravierend beeinträchtigen…“
2. Amalgam ist eine Gefahr für die Umwelt: „… zwischen 60 und 90 Tonnen Quecksilber werden jährlich aus den Zahnarztpraxen freigesetzt und kontaminierten Europas Atmosphäre, Oberflächenwasser und Erdreich.“