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Mit Quecksilber vergiftet

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Juni 02, 2015
by Dr.med. Hans-G. Lindauer

Frau mit Blei und Quecksilber vergiftet - Ehemann angeklagtFrau mit Blei und Quecksilber vergiftet – Ehemann angeklagt

GÖTTINGEN, Quelle : Hamburger Abendblatt

Weil er seine getrennt von ihm lebende Ehefrau mit Blei und Quecksilber vergiftet haben soll, kommt ein 43-Jähriger demnächst in Göttingen vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hat den Mann wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung beim Landgericht Göttingen angeklagt. Sie wirft dem Mann vor , unter anderem Quecksilberkügelchen in die Luftschächte von zwei Autos ,in den Ventilator des Backofens und in den Toaster im ursprünglich gemeinsam bewohnten Haus gespritzt zu haben , um sie zu töten.

Sie überlebte, weil sie beim Backen die Quecksilberkügelchen entdeckte. Der Mann soll der Frau auch Säfte gegeben haben, die er zuvor mit Bleiazetat vergiftet hatte. Auch in Weinflasche habe er Blei injiziert. Der Mann hat die Vorwürfe weitgehend eingeräumt, er bestreitet aber, dass er seine Ex-Frau habe töten wollte. Er habe ihr nur gesundheitlichen Schaden zufügen wollen.

Der Mann hatte laut Staatsanwaltschaft auch nach der Trennung des kinderlosen Paares einen Schlüssel zum Haus seiner Frau in Bovenden (Landkreis Göttingen) . So sei er zwischen Mai und Oktober 2014 mehrmals unbemerkt in das Gebäude gelangt, um die giftigen Substanzen zu verteilen. In der Folgezeit stellten sich bei der nichts ahnenden Ehefrau massive gesundheitliche Probleme ein, unter anderem litt sie an Krämpfen und verlor erheblich an Gewicht, ohne dass jemand eine Erklärung für ihren gesundheitlichen Verfall fand.

Einem Gutachten zufolge ist die Schwermetallbelastung so hoch, dass das Haus unbewohnbar ist. Die Ehefrau musste daher wegen der erheblichen Gesundheitsgefahren bereits ausziehen. Möglicherweise muss das Haus sogar abgerissen werden. Inzwischen hat sich der Gesundheitszustand der Frau etwas gebessert, sie ist aber weiterhin erheblich beeinträchtigt.

Laut Anklage wollte der 43-Jährige Ehemann die Frau töten, um Zahlungen zu verhindern, die bei einer eventuellen Scheidung auf ihn zugekommen wären. (dpa)

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